"Schnell zum Wahlarzt, solange es ihn noch gibt!"
Es gibt eine öffentliche Debatte über die weitere Zukunft der Wahlarztgesetzgebung.
Demnach sollte in Zukunft eine neue Regelung in Kraft treten: "Entweder Kassenarzt oder Privatarzt "- das bedeutet keine Vergütung der Privatarztleistungen durch die Krankenkasse.
Aktuell gilt weiterhin folgende Regelung:
Erstordination (Wahlarztordination) mit oder ohne Überweisung durch Ihren Hausarzt.
Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Eine direkte Verrechnung meiner Leistungen mit Ihrer Versicherung ist daher nicht möglich.
Sie reichen weiterhin die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Rückerstattung beträgt 80 % des Kassentarifes (nicht des Honorares).
Erstbefundung, Beratung, Einleiten von Untersuchungen und Auswertung der klinischen, radiologischen und neurophysiologischen Befunde mit:
Eingriffe in der Ordination
Beispiele:
Operationen
Nachbehandlung